Der Boßweilerhof
Soziotherapeutisches Wohnheim in der Pfalz


Aufnahmebedingungen




I n unserem soziotherapeutischen Wohnheim können Menschen im mittleren Erwachsenenalter mit einer chronisch verlaufenden psychischen Erkrankung einen Wohnplatz finden.


Dies sind zum Beispiel Behinderungen:

- aus dem schizophrenen Formenkreis
- chronisch organische Psychosen
- chronifizierte Neurosen
- affektive und schizoaffektive Psychosen
- Epilepsien
- hirnorganische Störungen als Folge einer Alkoholkrankheit, wobei wir eine abgeschlossene Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung voraussetzen


Folgende Patienten können wir nicht aufnehmen:

- primär somatisch Pflegebedürftige (Bewohner, die während ihres Aufenthaltes in unserem Haus pflegebedürftig werden, können in unserer Pflegegruppe versorgt werden)
- Patienten mit reiner Sondenernährung
- Alkoholkranke ohne Abstinenzmotivation
- Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz
- Personen, bei denen eine Betreuung im Sinne einer Bewahrung erforderlich ist
- Menschen, bei denen eine geistige Behinderung im Vordergrund steht


Vor der Heimaufnahme sind folgende Schritte einzuhalten:

- Anmeldung mittels Ärztlichen Gutachtens und/oder THP/IHP
- Vorstellungsgespräch in unserem Hause
- Gültige Kostenübernahmeerklärung muß bei Aufnahme schriftlich vorliegen
- Ärztliches Attest, nach Infektionsgesetz


Folgende Unterlagen benötigen wir spätestens am Tage der Aufnahme:

-
Entlassbericht/Verlegungsbericht / ärztliche verordnete Medikament
-
Versichertenkarte
-
Zuzahlungsbefreiung
-
Abtrag auf Pflegeleistung nach § 43a SGB XI
-
Bestellungurkunde des gesetzlichen Betreuers
-
Geburtsurkunde
-
Heirats-/Scheidungsurkunde
-
Personalausweis
-
Impfausweis
-
GEZ-Befreiung (falls relevant)





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