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Der
Tagessatz beträgt 87,48 Euro in allen Wohnbereichen,
unabhängig von einer Pflegestufe.
Im Einzelzimmer wird ein Zuschlag von 1,02 Euro pro Tag erhoben.
Das
Angebot der Boßweilerhof GmbH ist eine vollstationäre Hilfe
im Sinne der Eingliederungshilfe. Maßgeblich hierfür ist
derzeit das 12. Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) in Verbindung
mit dem 9.
Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB IX).
Die Finanzierung erfolgt entweder aus dem eigenen Einkommen und
Vermögen, oder, wenn dies nicht vorhanden ist, durch das
zuständige Sozialamt am bisherigen Wohnort.
Um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist die Beantragung von
Eingliederungshilfe und die Erstellung eines individuellen Hilfeplans
(IHP) / individuellen Teilhabeplans (THP) erforderlich. Die
Entscheidung über die Gewährung der
Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplankonferenz / Teilhabekonferenz.
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Der
Boßweilerhof - Soziotherapeutisches Wohnheim in der Pfalz
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