In unserem soziotherapeutischen Wohnheim können Menschen im mittleren Erwachsenenalter mit einer chronisch verlaufenden psychischen Erkrankung einen Wohnplatz finden.
Dies sind zum Beispiel Behinderungen:
aus dem schizophrenen Formenkreis | |
chronisch organische Psychosen | |
chronifizierte Neurosen | |
affektive und schizoaffektive Psychosen | |
Epilepsien | |
hirnorganische Störungen als Folge einer Alkoholkrankheit, wobei wir eine abgeschlossene Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung voraussetzen |
Folgende Patienten können wir nicht aufnehmen:
primär somatisch Pflegebedürftige (Bewohner, die während ihres Aufenthaltes in unserem Haus pflegebedürftig werden, können in unserer Pflegegruppe versorgt werden) | |
Patienten mit reiner Sondenernährung | |
Alkoholkranke ohne Abstinenzmotivation | |
Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz | |
Personen, bei denen eine Betreuung im Sinne einer Bewahrung erforderlich ist | |
Menschen, bei denen eine geistige Behinderung im Vordergrund steht |
Vor der Heimaufnahme sind folgende Schritte einzuhalten:
Anmeldung mittels Ärztlichen Gutachtens und/oder THP/IHP | |
Vorstellungsgespräch in unserem Hause | |
Gültige Kostenübernahmeerklärung muß bei Aufnahme schriftlich vorliegen | |
Ärztliches Attest, nach Infektionsgesetz |
Folgende Unterlagen benötigen wir spätestens am Tage der Aufnahme:
Entlassbericht/Verlegungsbericht / ärztliche verordnete Medikament | |
Versichertenkarte | |
Zuzahlungsbefreiung | |
Abtrag auf Pflegeleistung nach § 43a SGB XI | |
Bestellungurkunde des gesetzlichen Betreuers | |
Geburtsurkunde | |
Heirats-/Scheidungsurkunde | |
Personalausweis | |
Impfausweis | |
GEZ-Befreiung (falls relevant) |