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Auszug aus der Krankentransport-Richtlinien.
"...
Inhalt der
Krankentransportrichtlinien ist, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung
für
Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen
Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“
(blind) oder „H“
(hilflos) haben, oder die die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen
können..."
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Der
Boßweilerhof - Soziotherapeutisches Wohnheim in der Pfalz |
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