Der Boßweilerhof
Soziotherapeutisches Wohnheim in der Pfalz


Krankentransporte




Auszug aus der Krankentransport-Richtlinien.

"... Inhalt der Krankentransportrichtlinien ist, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben, oder die die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können..."



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